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Behandlungsvertrag

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1)).

Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen, bei Ihnen und / oder Ihrem Kind, werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1))

 

Kosten:

  • Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch: 50 Euro (Dauer: 1 Stunde)

  • Hausbesuch: bis zu einer Stunde 85 Euro plus Kilometergeld, jede weitere Viertelstunde 20 Euro

  • Besuch im Hebammenzentrum: bis zu einer Stunde 75 Euro, jede weitere Viertelstunde 17,5 Euro

  • Materialpauschale: 15 Euro bei ambulanter Entbindung, 5 Euro bei (vorzeitiger) Entlassung

  • Das Kilometergeld beträgt 0.50 Euro pro gefahrenen Kilometer.

  • Wochenend- und Feiertagszuschlag: 20 Euro pro Besuch

  • K-Taping: ab 5 Euro im Rahmen einer Visite, 60 € außerhalb einer Visite (Erstgespräch und Tapen)

  • Akupunktur: 50 Euro

Zusätzliche Informationen

a.) Wenn Sie mich nicht erreichen können, wenden Sie sich selbstständig an den nächsten Arzt oder an das nächste Krankenhaus. 

b.) Bei Zusicherung der Wochenbettbetreuung durch mich, sind mindestens zwei Termine wahrzunehmen (Ausnahme: ambulante Geburt - mindestens fünf Termine)

c.) Termine, die nicht fristgerecht telefonisch innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig mit 70 Euro pauschal privat verrechnet und sind nicht von den Kassen refundierbar. 

d.) Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.

e.) Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausübung ihres Berufs umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen außerdem der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG). Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsträger) übermittelt. Im Falle einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu. Gemäß Art. 13 - 15 DSGVO besteht für mich die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden

f.) Durch Unterfertigung dieses Vertrages bestätigen Sie den Erhalt genannter Informationen durch mich, insbesondere auch über Ablauf und Ausmaß der mit Ihnen vereinbarten Hebammenbetreuung, die notwendigen Untersuchungen durch mich während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, mein Vorgehen bei Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei der Mutter oder beim Kind und über die Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege sowie den beruflichen Versicherungsschutz.

g.) Sie bestätigen, dass Sie vor der Durchführung, von durch mich zu erbringenden Leistungen, nachweislich schriftlich darüber aufgeklärt wurden, dass die Kosten für diese Leistungen von Ihnen zu tragen sind und Sie der Privatzahlung vor der Leistungserbringung schriftlich zugestimmt haben.

h.) Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 enthalten die von mir verzeichneten Honorare und Kosten keine Umsatzsteuer.

 

Für die oben genannten Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse 80%  (Ausnahme: Mutter-Kind-Pass-Beratung: 100%) / die Krankenfürsorge 100 % des Kassentarifes, nicht des Tarifes der Wahlhebamme. Ob Sie Kosten meiner erbrachten Leistungen allenfalls durch eine von Ihnen möglicherweise abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung teilweise oder zur Gänze erstattet erhalten, ersuche ich Sie, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsberater zu klären. Eine direkte Verrechnung dieser Leistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist mir nicht möglich.

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